Inkasso | Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken kann in Kraft treten
Der Bundesrat hat am 20.9.13 den Vermittlungsausschuss nicht angerufen, sodass das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken in Kraft treten kann. Mit einer Verkündung im BGBl. ist Ende Oktober zu rechnen, sodass es voraussichtlich am 1.11.13 in Kraft treten wird. Das gilt für die Regelungen über die Berufsaufsicht (FMP 13, 138) und die Erstattungsfähigkeit der Inkassokosten. Die Informations- und Mitteilungspflichten (FMP 13, 158) müssen dagegen erst ab dem 1. des 13. auf die Verkündung folgenden Monats, also voraussichtlich ab dem 1.11.14 beachtet werden.
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