Grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung in der EU
Als EU-Bürger haben Sie künftig die Wahl, in welchem europäischen Land Sie sich behandeln lassen wollen. Am 25.10.2013 treten europaweit Patientenrechte für die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung in Kraft (vgl. Richtlinie 2011/24/EU). Hiernach werden die Kosten für geplante Behandlungen im Ausland von der Krankenkasse bis zu der Höhe erstattet, die auch bei entsprechender Behandlung im Inland angefallen wären.
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