Geringfügige Beschäftigung: RV-Befreiung für Minijobs rechtzeitig anzeigen
Wer dieses Jahr eine geringfügig entlohnte Beschäftigung aufnimmt, ist grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Eine Befreiung ist möglich - wenn sie fristgerecht angezeigt wird. Ansonsten sind Pflichtbeiträge zu zahlen, für die unter Umständen der Arbeitgeber allein aufkommen muss. Mehr zum Thema 'Mitarbeiter'...Mehr zum Thema 'Minijob'...Mehr zum Thema 'Geringfügig entlohnte Beschäftigung'...Mehr zum Thema 'Befreiung von der Rentenversicherungspflicht'...
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