Geringfügige Beschäftigung: Befreiung von der RV-Pflicht für Minijobs rechtzeitig anzeigen
Arbeitnehmer, die in diesem Jahr eine geringfügig entlohnte Beschäftigung aufnehmen, sind grds. rentenversicherungspflichtig. Eine Befreiung ist möglich und muss fristgerecht angezeigt werden. Ansonsten sind Pflichtbeiträge zu zahlen, für die u. U. der Arbeitgeber allein aufkommen muss. Mehr zum Thema 'Minijob'...Mehr zum Thema 'Geringfügig entlohnte Beschäftigung'...Mehr zum Thema 'Befreiung von der Rentenversicherungspflicht'...
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