FG Münster: Pickup trotz Anhängemöglichkeit für Sattelzuganhänger kraftfahrzeugsteuerlich als Pkw einstufbar
Auch wenn ein Pickup-Fahrzeug einen Sattelzapfen zur Aufnahme eines Sattelzuganhängers hat, kann es für Zwecke der Kraftfahrzeugsteuer als Pkw eingestuft und damit höher besteuert werden als bei einer Einstufung als Lkw. Dies hat das Finanzgericht Münster mit Urteil vom 27.08.2013 entschieden (Az.: 13 K 1889/12 kfz). Weiterlesen
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