EuGH-Urteil zu BKK Mobil Oil: Gesetzliche Krankenkassen müssen Wettbewerbsregeln einhalten
Gesetzliche Krankenkassen müssen sich an das in der EU geltende Verbot unlauterer Geschäftspraktiken halten. Eine entsprechende Entscheidung fällte der Europäische Gerichtshof in Bezug auf die BKK Mobil Oil. Sie hatte 2008 einen fragwürdigen Werbetext an ihre Mitglieder gerichtet.
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