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EuGH: Kfz-Haftpflichtversicherer kann Familienangehörigen eines Verkehrsunfallopfers für immaterielle Schäden haften

Die obligatorische Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung muss immaterielle Schäden von Familienangehörigen eines Verkehrsunfallopfers decken, wenn diese einen solchen Anspruch nach dem anwendbaren nationalen Recht haben. Dies hat der Europäische Gerichtshof mit zwei Urteilen vom 24.10.2013 entschieden. Erkenne das nationale Recht einen solchen Anspruch an, dürfe zudem die vorgeschriebene Mindestdeckung nicht unterschritten werden (Az.: C-22/12 und C-277/12). Weiterlesen

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