Entgeltersatzleistungen: Arbeitnehmereigenbeiträge zur bAV in der Entgeltbescheinigung
Bei Berechnung einer Entgeltersatzleistung werden beitragsfreie Finanzierungsanteile des Arbeitnehmers zu einer kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung nicht als Arbeitsentgelt berücksichtigt. Fraglich ist, wie die Beiträge in der Entgeltbescheinigung nachzuweisen sind. Mehr zum Thema 'betriebliche Altersversorgung'...Mehr zum Thema 'Entgeltumwandlung'...Mehr zum Thema 'Entgeltbescheinigung'...Mehr zum Thema 'Entgeltersatzleistung'...
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