EGMR-Urteil: Internetportal kann für anonyme Kommentare verantwortlich gemacht werden
Wenn ein Internet-Nachrichtenanbieter auf seinen Seiten anonyme Kommentare ermöglicht, kann er nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte für hier veröffentlichte beleidigende Kommentare haftbar gemacht werden. Mehr zum Thema 'Internetportal'...Mehr zum Thema 'Beleidigung'...Mehr zum Thema 'Grundrecht der Meinungsfreiheit'...Mehr zum Thema 'Haftung'...
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