BVerfG zu Zweitberufen bei Steuerberatern: Die Zeit weitreichender Verbote ist vorbei
Wer einen verkammerten Beruf ausübt, tut oft nicht viel anderes nebenher. Das schon von Rechts wegen: Um Konflikten vorzubeugen sind weitere, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten nur unter engen Einschränkungen erlaubt. Für Anwälte geriet dieses Paradigma jedoch bereits 1992 ins Wanken, nun macht sich das BVerfG auch bei Steuerberatern für eine lockere Handhabe stark. Martin W. Huff berichtet.
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