Bundesgerichtshof macht Erben froh - Zugriff aufs Bankkonto auch ohne Erbschein
Gute Nachrichten für die Erben verstorbener Bankkunden: Sie müssen dem Institut nicht zwingend einen teuren Erbschein vorlegen, um an das Erbe zu kommen, entschied nun der Bundesgerichtshof. Dazu reichen auch andere Dokumente - wie das Testament.
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