BMF: Betriebliche Altersversorgung
Die Bildung einer Rückstellung für eine Pensionsverpflichtung kommt nur in Betracht, wenn und soweit die Pensionszusage keine Leistungen in Abhängigkeit von künftigen gewinnabhängigen Bezügen vorsieht. Mehr zum Thema 'Betriebliche Altersversorgung'...Mehr zum Thema 'Pensionsverpflichtung'...Mehr zum Thema 'Rückstellung'...
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