Bleibt die betriebliche Krankenversicherung steuerfrei?
Wie das Bundesfinanmzministerium mitteilte, wird es ab 1. Januar 2014 Änderungen bei der Steuerfreigrenze für betriebliche Krankenversicherungen geben. Derzeit werden Beiträge zur betrieblichen Krankenversicherung als Sachlohn steuer- und sozielversicherungsfrei gewertet. Künftig soll sich dies ändern: Dann sollen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge fällig sein. Die Frage nach der Zukunft der betrieblichen Krankenversicherung stellt sich.
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