BFH zur Fußball Bundesliga: Spielervermittler arbeiten nicht für Vereine
Die Fußballclubs in Deutschland dürfen die Vermittlungshonorare, die sie für erfolgreiche Vertragsverhandlungen an Spielerberater zahlen, nicht als Vorsteuer geltend machen. Von der Vermittlung profitiere nicht nur der Verein, sondern auch der Spieler.
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