Bayerische Sparkassen: Kein Recht zur Kündigung
Sparkassen in Bayern dürfen ihren Kunden nicht kündigen, solange sie nicht gegen vertragliche Pflichten verstoßen. Das hat das Landgericht Nürnberg-Fürth entschieden. Direkt betroffen ist die Sparkasse Mittelfranken-Süd. Doch das Urteil ist auch auf andere Sparkassen im Freistaat übertragbar. test.de erklärt die Rechtslage.
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