BAG zur betrieblichen Witwenrente: Erneute Heirat kann zu spät sein
Eine sogenannte Spätehenklausel, wonach die Ehe geschlossen sein muss, bevor der versorgungsberechtigte Mitarbeiter in den Ruhestand tritt, ist wirksam, entschied das BAG. Sie gelte auch für Witwen, die sich einst von ihren Ehegatten scheiden ließen, ihn später aber erneut heirateten.
Weiterlesen auf: Legal Tribune Online