BAG: Land Berlin muss nach Auflösung der City BKK vormals bei sich Beschäftigte aufgrund Rückkehrzusage wieder anstellen
Die Rückkehrzusage, die das Land Berlin einer Beschäftigten vor dem Übergang ihres Arbeitsverhältnisses auf die BKK Berlin für den Fall der Schließung/Auflösung der BKK Berlin gemacht hatte, bezieht sich auch auf die Schließung der durch Fusion der BKK Berlin mit anderen Betriebskrankenkassen entstandenen City BKK. Dies hat das Bundesarbeitsgericht am 15.10.2013 entschieden (Az.: 9 AZR 564/12). Weiterlesen
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