Autoversicherung: Neuer Lack steigert nicht den Wert eines vier Jahre alten Autos
Bei einem vier Jahre alten Auto mit 71 853 Kilometer Tachostand darf der Kaskoversicherer nach der Neulackierung nicht wegen „neu für alt“ einen Teil der Rechnung abziehen. Der neue Lack steigert nicht den Wert eines so jungen Pkw (Amtsgericht Solingen, Az. 13 C 400/11).
Weiterlesen auf: Stiftung Warentest