Autokauf | BGH kippt Wartungsklausel in Garantiebedingungen
1.Eine Klausel in einer Gebrauchtwagen-Garantie, die die Garantieansprüche an die Durchführung der Wartungs-, Inspektions- und Pflegearbeiten in der Werkstatt des Verkäufers oder in einer vom Hersteller anerkannten Vertragswerkstatt knüpft, unterliegt der Inhaltskontrolle, wenn die Garantie nur gegen Zahlung eines dafür zu entrichtenden Entgelts zu erlangen war. 2.Entgeltlich ist der Erwerb der Garantie auch, wenn sich der Gesamtpreis, den der Käufer/Garantienehmer zu zahlen hat, auch auf die Garantie bezieht; eine Aufschlüsselung ist nicht erforderlich. (BGH 25.9.13, VIII ZR 206/12, Abruf-Nr. 133107 ).
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