Auch abgetretene Lebensversicherungen fallen in den Versorgungsausgleich
Lange war nach Einführung des neuen Versorgungsausgleichs zum 01.09.2009 unklar, ob und gegebenenfalls auch wie private Lebensversicherungen, die zur Sicherheit abgetreten waren, im Versorgungsausgleich behandelt werden. Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH, 07.08.2013 -XII ZB 673/12) für Klarheit gesorgt.
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