Arbeitsunfälle: Betriebshaftpflichtversicherung haftet bei Regressnahme durch Berufsgenossenschaft
Betriebshaftpflichtversicherung sind bei Regressnahme durch Berufsgenossenschaften unersetzlich. Denn bei Arbeitsunfällen, die durch grobe Fahrlässigkeit oder sogar Vorsatz des Unternehmers entstehen, kann die Berufsgenossenschaft den Unternehmer in Regress nehmen. weiterlesen
Weiterlesen auf: Versicherungsbote.de