Arbeitgeber entscheidet über die Mitgabe der Direktversicherung
Ein Arbeitnehmer stritt mit seinem Arbeitgeber um das Recht, eine arbeitgeberfinanzierte Direktversicherung nach seinem Ausscheiden aus dem Betrieb mit eigenen Beiträgen fortführen zu dürfen. Das kann vorteilhaft sein, da ältere Verträge z.B. häufig noch eine hohe Garantieverzinsung haben, keine neuerliche Gesundheitsprüfung bei der Absicherung vorzeitiger Risiken anfällt und die Abschlusskosten schon getilgt sind.
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