Anspruch auf Krankentagegeld bis Beruf umfassend ausgeübt werden kann
Bei vielen Krankheiten, mit denen ältere Erwerbstätige zu tun haben, können diese nach einer bestimmten Zeit ihren Beruf zwar nicht voll ausüben, manche Arbeiten können sie jedoch erledigen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 3.4.2013 entschieden, dass ein Versicherter so lange nicht arbeitsfähig ist, wie er seinen Beruf nicht umfassend ausüben kann. So ist ein Rechtsanwalt nicht arbeitsfähig, solange seine Lesefähigkeit eingeschränkt ist (Az. IV ZR 239/11). Gleiches dürfte für zahlreiche akademische Berufe gelten.
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