Anlegerfreundliche BGH-Urteile uminterpretiert: Viele Schiffsfonds sehen Entscheidungen als Bestätigung ihrer Rückzahlungsforderungen - Bei unklaren Vertragsklauseln müssen Anleger dennoch nicht zahlen
Seit dem 10. Juni liegt die schriftliche Begründung des Urteils II ZR 73/11 des BGH zu maroden Schiffsfonds vor. Darin führt der BGH aus, dass ungeachtet der Verbraucherschutzvorschriften des BGB, die das eigentlich ausschließen, auch Gesellschaftsverträge der Schiffsfonds einer ähnlichen Auslegung unterliegen...
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