Angeklagte haben im EU-Ausland Recht auf Pflichtverteidiger
Wer im EU-Ausland festgenommen oder angeklagt wird, hat künftig Anspruch auf einen Pflichtverteidiger. Darauf haben sich die EU-Justizminister am 07.10.2013 in Luxemburg geeinigt. Damit gelten in der Europäischen Union einheitliche Mindeststandards, die jedem Bürger ein faires Gerichtsverfahren garantieren sollen. Weiterlesen
Weiterlesen auf: beck-aktuell