Alte Mindestalterregelung für Unverfallbarkeit von Betriebsrenten bleibt
Spätestens mit dem Rentenbeginn merken viele Rentner, dass die Altersbezüge doch nicht so üppig sind, wie gedacht. Also wird gerne geschaut, ob nicht doch noch irgendwo etwas zu holen ist. Damit geraten auch Betriebsrenten in das Visier. Nicht umsonst beschäftigt sich das Bundesarbeitsgericht sehr häufig und sehr regelmäßig mit der Anpassung von Betriebsrenten. Nun wird gerade erprobt, ob die alten Stichtagsalter für die Unverfallbarkeit von Betriebsrenten (25., 30. und 35. Lebensjahr) nicht gegen das Verbot der Diskriminierung wegen Alters verstoßen.
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