Ahnungslosigkeit kann das Erbe kosten
(verpd) Wer bei der gesetzlichen Erbfolge erbberechtigt gewesen wäre, wenn kein Testament bestanden hätte, hat auch ein Anrecht auf eine gesetzliche Mindestbeteiligung am Erbe eines Verstorbenen, wenn ein Testament besteht. Dies gilt beispielsweise für den Ehegatten, die Kinder oder auch für die Eltern eines Verstorbenen. Allerdings muss dieser sogenannte Pflichtteil in einer bestimmten Frist eingefordert werden, damit der Anspruch darauf nicht verfällt.
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