AG München erklärt Ärztebewertungsportal für zulässig
Ein Arzt hat keinen Anspruch auf Löschung eines Eintrags über ihn in einem Ärztebewertungsportal im Internet, wenn im Falle beleidigender oder rufschädigender Äußerungen deren Nachverfolgung möglich ist. Dies hat das Amtsgericht München rechtskräftig entschieden. Das Recht auf Meinungs- und Kommunikationsfreiheit des Portalbetreibers, verstärkt durch ein öffentliches Informationsinteresse über medizinische Versorgung, überwiege das Recht auf informationelle Selbstbestimmung des Arztes (Urteil vom 12.10.2012, Az.: 158 C 13912/12). Weiterlesen
Weiterlesen auf: beck-aktuell