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30. 10. 2013 - Teurer Baum des Nachbarn gekappt: Grundstückseigentümer haftet für Verwechslung

(ac) Wer einen Dienstleister damit beauftragt, vom Nachbargrundstück herüberragendes Laubbaum-Geäst zu entfernen, haftetet für den Schaden, wenn dabei versehentlich eine Seidenkiefer gekappt wird. Jedenfalls dann, wenn das teure Edelgehölz über das hinzunehmende Maß hinaus um seine Äste gebracht und der von der Aktion überraschte Besitzer vor vollendete Tatsachen gestellt wurde. Wie die Deutschen Anwaltshotline berichtet, stieg der mit den Baumschnittarbeiten beauftragte, selbst mit den Grundstücken aber nicht weiter vertraute Arbeiter über den Zaun zum Nachbargrundstück hinüber und entastete dort fälschlicherweise die teure Seidenkiefer. Zwar handelt es sich unbestritten um einen groben Fehler, doch bleibt der innere Zusammenhang mit der beauftragten Arbeit bestehen – nämlich einen Baumbeschnitt vorzunehmen. Die Verwechselung der Bäume lag somit nicht völlig außerhalb des in Betracht zu ziehen gewesenen Geschehens, für das im Rahmen der privatwirtschaftlichen Nutzung der Grundstücke dann der Auftraggeber zu haften hat. Das Oberlandesgericht Düsseldorf verurteilte den verantwortlichen Nachbarn zur Zahlung von 6.699 Euro.Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 13.05.2013, Az. I-9 U 175/12

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