29. 10. 2013 - Bewegung in Sachen AIFM-Steueranpassungsgesetz
(ac) Das Land Nordrhein-Westfalen unternimmt gemeinsam mit weiteren Bundesländern einen neuen Anlauf, per Bundesratsinitiative das AIFM-Steueranpassungsgesetz noch vor Ende des Jahres durch den Gesetzgebungsprozess zu bringen. Das berichtet der Brancheninformationsdienst kapital-markt intern unter Berufung auf den entsprechenden Gesetzentwurf vom 09.10.2013.Der Zeitplan erscheint dabei recht ambitioniert, so der Steuerexperte Prof. Dr. Frank Hechtner von der FU Berlin gegenüber kapital-markt intern: „Es gibt Überlegungen, die 1. Lesung im Bundestag am 05./06.12.2013 und die 2./3. Lesung dann abschließend am 18.12.2013 stattfinden zu lassen. Das Gesetz würde dann noch in 2013 verkündet werden. Fraglich ist allerdings, ob dieser Fahrplan realistisch ist. So dürfte bis dahin noch nicht einmal der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages sich konstituiert haben. Auch ist völlig unklar, ob die bisherigen Streitpunkte zum AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz, vornehmlich der umstrittene neue § 4f EStG für den An-/Verkauf von Verpflichtungen dann ausgeräumt sind.“Ebenfalls ist nicht auszuschließen, dass sich die Ausschüsse bis zum Jahresende nicht zusammenfinden. In diesem Fall sieht der Zeitplan den ungewöhnlichen Fall einer ersten, zweiten und dritten Lesung am 18.12.2013 vor, bei gleichzeitigem Verzicht auf eine Ausschussüberweisung. Diesen Verzicht müsste der Bundestag mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder beschließen.Öffentlichen Haushalten drohen SteuerausfälleKurz vor Ende der letzten Legislaturperiode war das AIFM-Steueranpassungsgesetz gescheitert, weil sich die unterschiedlichen Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat nicht auf eine gemeinsame Linie einigen konnten. Die AIFM-Richtlinie enthält neue Vorschriften für offene und geschlossene Investmentfonds und ist in Deutschland zum 22.07.2013 in Form des Kapitalanlagegesetzbuches/KAGB in Kraft getreten. Die gesetzliche Neuregelung des Steueranpassungsgesetzes drängt, da den öffentlichen Haushalten ansonsten erhebliche Steuerausfälle drohen. Ohne Gesetzesbeschluss ist beispielsweise fraglich, auf welcher Rechtsgrundlage die Kapitalertragsteuer auf Fondsausschüttungen erhoben wird.Einigung im Streitthema ,Pension Pooling’?Laut kapital-markt intern deutet sich mit dem vorliegenden Entwurf zudem eine Einigung beim bisherigen Streitthema ‚Pension Pooling’ bzw. ‚offene Investmentkommanditgesellschaft’ an: Letztere wird analog zum bereits am 22.07.2013 verabschiedeten AIFM-Umsetzungsgesetz neu in den Katalog der zulässigen Steuer-Vehikel aufgenommen. Die offene Investmentkommanditgesellschaft gilt laut NRW-Entwurf „jedoch nur dann als Investmentfonds, wenn ihr Zweck auf die Bündelung von betrieblichem Altersvorsorgevermögen (sog. Pension Asset Pooling) beschränkt ist“. Die Beschränkung auf den Zweck der Abdeckung von Altersvorsorgeverpflichtungen, so der NRW-Entwurf, „stellt sicher, dass die steuerlichen Vorschriften für Investmentfonds nur Anwendung finden, wenn inländische Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (...) und vergleichbare ausländische Einrichtungen die offene Investmentkommanditgesellschaft zum Zwecke der Verwaltung von Pensionsvermögenswerten nutzen“. Auf diese Weise könnten, heißt es weiter zu der von der Fondsbranche ersehnten Einigung und Rechtssicherheit bei den AIFM-Steuervorschriften, „mehrere Einrichtungen ihre Pensionsvermögenswerte in der offenen Investmentkommanditgesellschaft bündeln, ohne steuerliche Nachteile im Vergleich zu einer Anlage in einem Spezial-Investmentfonds in Form eines Sondervermögens oder einer Investmentaktiengesellschaft in Kauf zu nehmen“.
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