09. 10. 2013 - Teure Erdbeeren …

Anzeige
IGVM_Mitgliederwerbung_Neu

09. 10. 2013 - Teure Erdbeeren am Straßenrand

(ac) Wer auf der Heimfahrt von der Arbeit sein Auto auf gerader Straße abbremst, um kurz auf ein Privatgrundstück einzubiegen, um einen Korb frischer Erdbeeren zu kaufen, verliert in diesem Augenblick den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.Ein solcher Einkaufs-Abstecher vom Weg nach Hause lässt sich nicht „nebenbei“ erledigen und fällt damit nicht mehr unter die gesetzliche Toleranzgrenze der Geringfügigkeit. Er setzt vielmehr ein komplexes Verhalten in Gang, das sich deutlich von der versicherten Heimfahrt unterscheidet und für dessen Folgen der Betroffene die Verantwortung selbst trägt. Das hat das Bundessozialgericht nun entschieden.Der betroffene Autofahrer war auf einer geraden Ortsdurchfahrt von der Arbeit nach Hause unterwegs und wollte links in ein Privatgrundstück einbiegen, um dort auf die Schnelle am Straßenrand angebotene Erdbeeren zu kaufen. Als er dabei wegen des Gegenverkehrs seinen Wagen abrupt abbremste, fuhr ihm von hinten ein Pkw auf. Der Mann erlitt durch den gewaltigen Stoß eine Stauchung und Zerrung der Halswirbelsäule und war einige Tage krankgeschrieben.Trotzdem verweigerte ihm die Berufsgenossenschaft die Anerkennung der Kollision und ihrer Folgen als Arbeitsunfall. Zum Zeitpunkt des Unfalls sei die „Handlungstendenz“ des Mannes nicht mehr auf das direkte Heimkommen nach der Arbeit, sondern vielmehr auf den Erwerb der Erdbeeren am gegenüberliegenden Straßenstand gerichtet gewesen. Damit habe er nur noch „eigenwirtschaftliche Ziele“ verfolgt, die spätestens mit Abbremsen des Autos nichts mehr mit seinem versicherten Heimweg zu tun hatten.Dieser Argumentation schlossen sich die Kasseler Bundessozialrichter an. Ein Arbeitsunfall läge in der Tat nicht vor, weil der Zusammenstoß nicht „infolge“ des Zurücklegens des versicherten Wegs auftrat. Vielmehr habe der Mann selbst die Ursache für den Unfall gelegt, indem er auf die Bremse seines Wagens trat – und zwar aus dem ausschließlich privatwirtschaftlichen Grund, auf der anderen Straßenseite Erdbeeren kaufen zu wollen.Bundessozialgericht, Urteil vom 04.07.2013, Az. B 2 U 3/13 R

Weiterlesen auf: AssCompact
Anzeige
Auf Ihrer Seite

Flatrate für Stellenanzeigen

12 Monate lang Stellenanzeigen schalten, ohne Begrenzung der Anzahl, für 1.500,- € netto incl. Veröffentlichungen im Newsletter.

Anzeige
FiNet_kostenlose_Bannerzugabe

Neueste Veranstaltungen

Aus-/Weiterbildung
Infotag: Coachingausbildung bei FCM Finanz Coaching
28.07.2025

Informieren Sie sich über unsere Coachingausbildung in einem monatlichen kostenfreien Infotag. Begleiten Sie Menschen …

Online
Sozialrecht: Wichtige Grundlagen für Versicherungsmaklerinnen und -makler
12.08.2025

Das Sozialrecht durchzieht all unsere Lebensbereiche – und erst recht Ihren Arbeitsalltag als Versicherungsmakler. …

Aus-/Weiterbildung
Infotelko: Coachingausbildung zum FCM Finanz Coach®
01.09.2025

Informieren Sie sich über unsere Coachingausbildung in einer monatlichen Telko. Begleiten Sie Menschen bei …

Online
Wasserschäden in der Rechtsprechung
09.09.2025

Wasserschäden gehören zu den häufigsten Schadensfällen in der Gebäude- und Hausratversicherung. Nicht zuletzt durch …

Neueste Pressemeldungen

Versicherungen
AfW Hauptstadtgipfel 2025 - Altersvorsorge-Reformpaket gilt ab 2026, Riester- und Frühstart-Rente brauchen mehr Zeit!
18.07.2025

Bereits zum 22. Mal brachte der AfW Bundesverband Finanzdienstleistungen Entscheider aus der Politik mit …

Versicherungen
Jutta Holzmann neu im Vorstand der uniVersa Versicherungsunternehmen
18.07.2025

Mit Wirkung ab 1. Februar 2026 wird Jutta Holzmann neue Vertriebsvorständin der uniVersa Versicherungsunternehmen. …

Versicherungen
Krank im Urlaub? Gut versichert verreisen - ARAG Experten informieren über den richtigen Krankenschutz im Urlaub
17.07.2025

Die Koffer sind gepackt, die Unterkunft ist gebucht und die Vorfreude groß. Endlich Urlaub! …