02. 10. 2013 - 25.000 Euro …

02. 10. 2013 - 25.000 Euro Schmerzensgeld für Wurf aufs Auge

(ac) Das Herumwerfen von Wuchtgewichten in einem Kfz-Betrieb ist keine betriebliche Tätigkeit. Wird dabei eine Person verletzt, haftet der Schädiger, egal ob er vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat. Das hat das Hessische Landesarbeitsgericht entschieden.Im konkreten Fall war ein Auszubildender in einer Kfz-Werkstatt mit dem Auswuchten von Autoreifen beschäftigt. Sein 18-jähriger Kollege stand etwas entfernt. Der Auszubildende warf ohne Vorwarnung ein Wuchtgewicht aus Aluminium in Richtung des Kollegen und traf ihn am linken Auge. Er wurde mehrfach operiert und ihm wurde eine künstliche Augenlinse eingesetzt. Wegen der verbliebenen Hornhautnarbe leidet der Getroffene an einer dauerhaften Sehverschlechterung und dem Verlust des räumlichen Sehvermögens. Er hat deshalb auf Schmerzensgeld geklagt und die Feststellung in Anspruch genommen, dass dieser auch zukünftig jeden Schaden aus dem schädigenden Ereignis ersetzen muss. Das Arbeitsgericht und ihm folgend das Hessische LAG haben den Auszubildenen zu einem Schmerzensgeld von 25.000 Euro verurteilt.Die Richter gaben an, dass der Auszubildende den Kollegen fahrlässig an dessen Gesundheit geschädigt habe. Er hätte wissen können und müssen, dass ein kraftvoller Wurf mit einem Wuchtgewicht eine solche Verletzung hervorrufen kann. Er sei auch nicht von seiner Haftung befreit gewesen, weil es sich bei dem Wurf gerade nicht um eine betriebliche Tätigkeit im Rechtssinne gehandelt habe, bei der für Personenschäden nur für Vorsatz, nicht aber für Fahrlässigkeit gehaftet wird. Das Herumwerfen von Wuchtgewichten in einem Kfz-Betrieb sei vielmehr dem persönlich-privaten Bereich zuzuordnen, für den ein Arbeitnehmer in vollem Umfang hafte.Landesarbeitsgericht Hessen, Urteil vom 20.08.2013, Az.: 13 Sa 269/13

Weiterlesen auf: AssCompact
Anzeige
Wochenendhaus

Flatrate für Stellenanzeigen

12 Monate lang Stellenanzeigen schalten, ohne Begrenzung der Anzahl, für 1.500,- € netto incl. Veröffentlichungen im Newsletter.

Anzeige
IGVM_Mitgliederwerbung_Neu-Medium
Anzeige

Neueste Veranstaltungen

Online
Obliegenheiten in der Sachversicherung
15.04.2025

Der Einwand der Obliegenheitsverletzung ist ein Dauerbrenner in der Sachversicherung. Zuletzt hat das Dauerthema …

Online
FinaMetrica: Profiling der finanziellen Risikobereitschaft
15.04.2025

Sicher und bewusst bessere Finanzentscheidungen treffen. Einfach, standardisiert und erprobt: Messen Sie die Risikobereitschaft …

Online
BAV Ganztagsschulung für Fortgeschrittene
29.04.2025

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist mehr denn je im Fokus von Politik, Gewerkschaften und …

Online
Aktuelles zur Versicherungsmaklerhaftung
06.05.2025

Die haftungssichere Beratung und Dokumentation ist die zentrale Frage, die sich der Versicherungsmakler bei …

Neueste Pressemeldungen

Versicherungen
KI-Nutzung in der Finanzberatung: Vermittlerinnen und Vermittler schöpfen Potenzial noch nicht aus
07.04.2025

Die Nutzung generativer Künstlicher Intelligenz (zum Beispiel ChatGPT) in der Finanz- und Versicherungsvermittlung nimmt …

Versicherungen
EU AI Act: Warum er jetzt für Makler wichtig wird und wie diese sich optimal vorbereiten
07.04.2025

Mit der Verabschiedung des EU AI Act hat die Europäische Union Neuland betreten. Erstmals …

Versicherungen
Mit der Fördermitgliedschaft der fb research GmbH, erhält der AfW weitere Unterstützung für den unabhängigen Vermittler
04.04.2025

Die fb research GmbH mit Sitz in Hannover zählt zu den führenden Insurtechs am …