02. 10. 2013 - 25.000 Euro …

Anzeige
IGVM_Mitgliederwerbung_Neu

02. 10. 2013 - 25.000 Euro Schmerzensgeld für Wurf aufs Auge

(ac) Das Herumwerfen von Wuchtgewichten in einem Kfz-Betrieb ist keine betriebliche Tätigkeit. Wird dabei eine Person verletzt, haftet der Schädiger, egal ob er vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat. Das hat das Hessische Landesarbeitsgericht entschieden.Im konkreten Fall war ein Auszubildender in einer Kfz-Werkstatt mit dem Auswuchten von Autoreifen beschäftigt. Sein 18-jähriger Kollege stand etwas entfernt. Der Auszubildende warf ohne Vorwarnung ein Wuchtgewicht aus Aluminium in Richtung des Kollegen und traf ihn am linken Auge. Er wurde mehrfach operiert und ihm wurde eine künstliche Augenlinse eingesetzt. Wegen der verbliebenen Hornhautnarbe leidet der Getroffene an einer dauerhaften Sehverschlechterung und dem Verlust des räumlichen Sehvermögens. Er hat deshalb auf Schmerzensgeld geklagt und die Feststellung in Anspruch genommen, dass dieser auch zukünftig jeden Schaden aus dem schädigenden Ereignis ersetzen muss. Das Arbeitsgericht und ihm folgend das Hessische LAG haben den Auszubildenen zu einem Schmerzensgeld von 25.000 Euro verurteilt.Die Richter gaben an, dass der Auszubildende den Kollegen fahrlässig an dessen Gesundheit geschädigt habe. Er hätte wissen können und müssen, dass ein kraftvoller Wurf mit einem Wuchtgewicht eine solche Verletzung hervorrufen kann. Er sei auch nicht von seiner Haftung befreit gewesen, weil es sich bei dem Wurf gerade nicht um eine betriebliche Tätigkeit im Rechtssinne gehandelt habe, bei der für Personenschäden nur für Vorsatz, nicht aber für Fahrlässigkeit gehaftet wird. Das Herumwerfen von Wuchtgewichten in einem Kfz-Betrieb sei vielmehr dem persönlich-privaten Bereich zuzuordnen, für den ein Arbeitnehmer in vollem Umfang hafte.Landesarbeitsgericht Hessen, Urteil vom 20.08.2013, Az.: 13 Sa 269/13

Weiterlesen auf: AssCompact
Anzeige
Kundenzeitung

Flatrate für Stellenanzeigen

12 Monate lang Stellenanzeigen schalten, ohne Begrenzung der Anzahl, für 1.500,- € netto incl. Veröffentlichungen im Newsletter.

Anzeige
FiNet_kostenlose_Bannerzugabe

Neueste Veranstaltungen

Aus-/Weiterbildung
Infotelko: Coachingausbildung zum FCM Finanz Coach®
09.12.2024

Informieren Sie sich über unsere Coachingausbildung in einer monatlichen Telko. Begleiten Sie Menschen bei …

Aus-/Weiterbildung
John-Vermittlerfortbildung 2025
18.02.2025

Vom 18. Februar bis zum 20. März 2025 findet unsere John-Vermittlerfortbildung an elf bundesweiten …

Aus-/Weiterbildung
John-Vermittlerfortbildung 2025
19.02.2025

Vom 18. Februar bis zum 20. März 2025 findet unsere John-Vermittlerfortbildung an elf bundesweiten …

Aus-/Weiterbildung
John-Vermittlerfortbildung 2025
20.02.2025

Vom 18. Februar bis zum 20. März 2025 findet unsere John-Vermittlerfortbildung an elf bundesweiten …

Neueste Pressemeldungen

Versicherungen
Marktstandards in der Risikoversicherung – Produktqualität verbessert sich im Sinne des Kunden, aber nicht alle Versicherer ziehen mit
14.11.2024

Das Konzept der infinma-Marktstandards als aktuelle Standortbestimmung innerhalb eines Teilmarktes der Lebensversicherung, bspw. in …

Versicherungen
Eufina GmbH erweitert Portfolio um den Eufina Maklerverbund
13.11.2024

Die Eufina GmbH gibt die Erweiterung ihres Portfolios um den Eufina Maklerverbund bekannt. Der …

Versicherungen
Michael H. Heinz zum 5. Mal BDWi-Präsident
13.11.2024

Michael H. Heinz wurde zum fünften Mal zum Präsidenten des Bundesverbandes der Dienstleistungswirtschaft (BDWi) …