Zur Repräsentantenstellung des Ehegatten in der Kfz-Kaskoversicherung
Im Hinblick auf die Versicherung des eigenen Interesses der Ehefrau kommt eine Zurechnung des Fehlverhaltens des Ehemannes (hier: Unfallschaden an einem im Eigentum des Ehepaares stehenden Kraftfahrzeug) nicht in Betracht, wenn dieser nicht ihr Repräsentant ist. Das hat das OLG Karlsruhe mit Urteil vom 18.01.2013 - 12 U 117712 festgehalten.
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