Zur Ersatzpflicht des Mieters bei Schlüsselverlust
Zur Ersatzpflicht des Mieters bei Schlüsselverlust Verliert ein Mieter den zu einer Schließanlage gehörenden Schlüssel, kann der Vermieter nach einem Urteil des Landgerichts Freiburg vom 23.04.2013 - 9 S 154/12 nur den ihm konkret durch den Austausch der Schlösser entstanden Schaden verlangen. Das Urteil ist auch für die Haftpflichtversicherung von Interesse.
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