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Wenn die Rente versehentlich nach dem Tod weitergezahlt wird

(verpd) Wird auf das Konto eines Verstorbenen kurz nach dessen Tod noch Rente überwiesen, so ist es in der Regel nicht Sache der Angehörigen dafür zu sorgen, dass der Rentenversicherer das Geld zurückerhält. Das geht aus einem aktuell veröffentlichten Urteil des Sozialgerichts Dortmund hervor (Az. : S 34 R 355/12).

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