Wenn der Versicherer eine unwirksame Kündigung nicht zurückweist
Mit Beschluss vom 05.06.2013 - IV ZR 277/12 hat der BGH festgestellt, dass die Unwirksamkeit einer Kündigung durch den Versicherungsnehmer nicht dadurch geheilt werden kann, dass der Versicherer die Kündigung nicht oder nicht rechtzeitig zurückweist.
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