Vorsicht: SV-Falle für Solo-Makler! II
Versicherungsmakler sind häufig klassische Solo-Selbstständige. Somit entgehen sie der verpflichtenden Sozialversicherung (SV). Es gibt jedoch Ausnahmen. Und der Prüfdienst der gesetzlichen Rentenversicherung schaut in jüngster Zeit genauer hin, um neue Beitragszahler zu akquirieren. Wie Makler die SV-Falle vermeiden, Teil II.
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