Vertragspflichten | Grenzen der Beratungspflicht bei neuen Bedingungen
Bietet ein Versicherer einen bislang beitragspflichtigen Risikoeinschluss ab sofort kostenlos an, so ist er nicht dazu verpflichtet, die Versicherten unaufgefordert darüber zu informieren. Das geht aus einem Urteil des LG Wuppertal hervor.
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