Urteil: Unfallversicherung - OHG befasst sich mit Invaliditätsgrad-Ermittlung
Der Oberste Gerichtshof (OHG) verurteilt Versicherer zur Nachzahlung wegen Einschränkungen beim Gebrauch verbleibender Gliederreste. Dennoch wies das OHG die Klage des Versicherungsnehmers zurück. weiterlesen
Weiterlesen auf: Versicherungsbote.de