Urteil: Keine Sozialhilfe bei Vermögen von mehr als 38000 Euro
Die Klage auf Übernahme von ungedeckten Kosten für die häusliche Betreuung und Pflege der Klägerin aus Sozialhilfemitteln blieb ohne Erfolg. Da die Klägerin ein Vermögen von mehr als 38.000 € verfüge, könne sie die anfallenden Aufwendungen selbst decken.
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