Urteil: Haftpflichtschutz für Pferde wird noch wichtiger
Halter müssen sogar für Verletzungen aufkommen, die sich Fremde zuziehen, wenn diese ohne Erlaubnis auf einem Pferd reiten. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) jetzt entschieden (Aktenzeichen: VI ZR 13/12).
Weiterlesen auf: versicherungs magazin