Urteil: Entschädigungsanspruch verfällt erst nach 15 …

Anzeige
DKM-2025

Urteil: Entschädigungsanspruch verfällt erst nach 15 Monaten

Wer einen Verkehrsunfall verursacht, muss für den Schaden aller Beteiligten aufkommen. Seine Haftpflichtversicherung hat einem Opfer sowohl den entgangenen Arbeitsverdienst als auch das anteilige Urlaubsentgelt für die Zeit des urlaubsbedingten Ausfalls zu ersetzen. Wobei bei längerem Ausfall die gesetzlichen Urlaubsansprüche des Betroffenen nicht bereits Ende März des folgendes Jahres, sondern erst 15 Monate nach neuem Jahresbeginn verjähren, hat jetzt der Bundesgerichtshof erklärt (Az. VI ZR 389/12). Wie Deutsche Anwaltshotline (www.anwaltshotline.de) berichtet, saß eine Frau auf dem Beifahrersitz eines Pkw, der ohne eigene Schuld in einen Unfall verwickelt wurde. Die Physiotherapeutin erlitt eine schwere Hals-Wirbelsäulen-Distorsion und war nach dem Unfall nicht mehr arbeitsfähig. Bevor sie dann ein Jahr lang Krankengeld bezog, zahlte zunächst der Arbeitgeber der Verletzten sechs Wochen lang das Gehalt weiter. Diesen Betrag wollte er nun von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers ersetzt haben - plus das auf die krankheitsbedingt ausgefallenen Arbeitstage entfallene Urlaubsentgelt für zwei Jahre. Und das zu Recht, wie Deutschlands oberste Bundesrichter betonten, denn gewährt ein Arbeitgeber für die Zeit einer unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit bezahlten Urlaub, so ist der auf diesen Zeitraum entfallenden Teil des Urlaubsentgelts vom Unfallverursacher voll zu ersetzen. Wobei auch die noch nicht genommenen, normalerweise verfallenen Urlaubstage aus der über einem Jahr zurückliegenden Zeit vor dem Unfall zu berücksichtigen sind. Denn wenn ein Arbeitnehmer aus gesundheitlichen Gründen nicht seine Arbeitsleistung erbringen kann, verfallen laut Bundesurlaubsgesetz seine gesetzlichen Urlaubsansprüche erst 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres. (ampnet/nic) Bilder zum Artikel klein ( KB) mittel ( KB) groß (10 KB)

Weiterlesen auf: auto-medienportal.net
Anzeige
Leistungsvergleich VSH

Flatrate für Stellenanzeigen

12 Monate lang Stellenanzeigen schalten, ohne Begrenzung der Anzahl, für 1.500,- € netto incl. Veröffentlichungen im Newsletter.

Anzeige
IGVM_Mitgliederwerbung_Neu-Medium
Anzeige

Neueste Veranstaltungen

Online
FinaMetrica: Profiling der finanziellen Risikobereitschaft
14.10.2025

Sicher und bewusst bessere Finanzentscheidungen treffen. Einfach, standardisiert und erprobt: Messen Sie die Risikobereitschaft …

Online
Aktuelles Sachversicherungsrecht
14.10.2025

Lassen Sie sich bei diesem Vortrag auf den aktuellen Stand im Sachversicherungsrecht bringen. Rechtsanwältin …

Tagung / Seminar
Seminar: Persönliches Wachstum, Erfolg und Geld
24.10.2025

Ob Sie es wahrnehmen oder nicht: Geld spielt bei Entscheidungen von Anfang bis Ende …

Tagung / Seminar
Seminar: Persönliches Wachstum, Erfolg und Geld
24.10.2025

Ob Sie es wahrnehmen oder nicht: Geld spielt bei Entscheidungen von Anfang bis Ende …

Neueste Pressemeldungen

Versicherungen
„Water is life“ – VEMA unterstützt Sanitärprojekt in Ghana
09.10.2025

Als Deutschlands größte Genossenschaft für Versicherungsmakler ist es für die VEMA selbstverständlich, auch etwas …

Versicherungen
Herbst der Reformen: AfW legt zehn Thesen für eine generationengerechte Altersvorsorge vor
09.10.2025

Der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung veröffentlicht zehn Thesen zur Reform der Altersvorsorge. Das Papier will …

Versicherungen
Zurich und Deutsche Telekom stellen neue Cyber-Versicherung vor
08.10.2025

Der Versicherer Zurich und die Deutsche Telekom mit ihren Tochterunternehmen Deutsche Telekom Security GmbH …