Urteil AG München: Leistungsbeschränkung in Versicherungsbedingungen
Die Leistungsbeschränkung in den Versicherungsbedingungen einer Krankheitskostenversicherung, wonach Hilfsmittel in „angemessener Ausführung“ zu erstatten seien, sei nicht wirksam, so das Urteil des AG München. Die Tarifbestimmung verstoße gegen das Transparenzgebot.
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