Straftaten als Bumerang für den Vertrieb
Der BGH verpflichtet Anlageberatungsgesellschaften, sich anhand polizeilicher Führungszeugnisse von der Zuverlässigkeit ihrer Handelsvertreter zu überzeugen. Das schafft insbesondere bei bestehenden Verträgen Handlungsbedarf für Vertriebsunternehmen.
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