Sozialversicherungsbeitrag: Arbeitgeber haftet auch bei Verschulden des Arbeitnehmers
Der Arbeitgeber ist Beitragsschuldner kraft Gesetzes. Er haftet gegenüber der Sozialversicherung für den im Rahmen einer Beschäftigung zu zahlenden Gesamtsozialversicherungsbeitrag. Diese Haftung gilt selbst dann, wenn ausschließlich vom Arbeitnehmer zu tragende Beiträge gefordert werden. Mehr zum Thema 'Arbeitgeberhaftung'...Mehr zum Thema 'Gesamtsozialversicherungsbeitrag'...Mehr zum Thema 'Arbeitnehmeranteil'...Mehr zum Thema 'Nachforderung'...
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