Schmerzhafter Baumarktbesuch
(verpd) Ein Einzelhandels-Unternehmen hat insbesondere durch die regelmäßige Kontrolle der Fußböden der Geschäftsräume dafür Sorge zu tragen, dass Kunden nicht zu Schaden kommen, so das Oberlandesgericht Hamm in einem jüngst veröffentlichten Urteil (Az. 9 U 187/12).
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