Schadenersatz wegen falscher Unterkunft
(verpd) Es stellt einen erheblichen Reisemangel dar, wenn ein Reisender in einem anderen als von ihm gebuchten Hotel untergebracht wird, das weder von der Ausstattung noch der Lage der ursprünglichen Unterkunft entspricht. Der Reisende kann in einem solchen Fall daher nicht nur den Reisevertrag kündigen. Er hat auch einen Anspruch auf Schadenersatz wegen vertaner Urlaubszeit. Das hat das Landgericht Frankfurt am Main entschieden (Az. : 24 S 199/11).
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