Rentenversicherung | Vorsicht beim Wechsel des Arbeitsverhältnisses und Befreiung von der GRV
Bei Wechsel des Arbeitsverhältnisses muss der Arzt, der in einem Versorgungswerk ist, jeweils erneut die Befreiung von der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) beantragen; sonst müssen die entsprechenden Beiträge nachentrichtet werden (BSG 31.1.13, B 12 R 3/11 R).
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