Rauchmelderpflicht und Gebäudeversicherung
In vielen Bundesländern sind Rauchmelder in Wohnungen bereits Pflicht. So gilt z.B. in Nordrhein-Westfalen die Rauchmelderpflicht seit dem 1. April 2013, zunächst nur für Neubauten, ab 2017 dann für alle Wohngebäude. Von der Rauchmelderpflicht ausgenommen sind derzeit Sachsen, Berlin und Brandenburg.
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