Pensionszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer: Erdienenszeitraum bei Zusage einer Hinterbliebenenversorgung
Der für Pensionszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer verlangte Erdienenszeitraum von regelmäßig 10 Jahren gilt lt. dem FG Berlin-Brandenburg auch bei einer späteren Erhöhung der zugesagten Pension und deshalb auch bei einer späteren Zusage einer Witwenversorgung. Mehr zum Thema 'Einkommensteuer'...Mehr zum Thema 'Pensionszusage'...Mehr zum Thema 'Hinterbliebenenversorgung'...
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